Teilungsvermessungen dienen meist (zur Umsetzung bzw. Erfüllung eines Kaufvertrages) dazu, aus einem Grundstück (Flurstück) zwei oder mehrere (Flurstücke) zu machen. Erst nach (neuer) Flurstücksbildung kann das Eigentum im Grundbuch z.B. an einem neu gebildeten Flurstück umgeschrieben werden.
Vermessungen größerer Baugebiete oder Umlegungsvermessungen dienen (meist) dazu entsprechend des Festsetzungen eines Bebauungsplanes mehrere Straßen- und Baugrundstücke zu schaffen.
Meist ist die Kommune oder der Umlegungsausschuss der betreffenden Kommune der Auftraggeber.
Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf der Teilungsgenehmigung nach § 8 BauONRW durch die zuständige Bauaufsicht.
Nach Auftragserteilung, Vermessungsunterlagenbeschaffung und konkrete Vorgabe der Lage der Teilungsgrenze(n) und ggf. Vorliegen der Teilungsgenehmigung wird die örtliche Vermessung durchgeführt und die Grenzpunkte abgemarkt (örtliche Sichtbarmachung der Teilungsgrundstücksgrenzen und der restlichen (ggf. schon abgemarkt vorgefundenen) Grundstücksgrenzen.
Über das Vermessungsergebnis wird ein Vermessungsprotokoll (Fortführungsriß) angefertigt und anschließend erfolgen Koordinaten- und Flächenberechnungen. Im abschließenden Grenztermin werden die Grenzen und deren Abmarkungen dem Eigentümer und den Grenznachbarn (sofern Abmarkungen erneuert wurden) vor Ort angezeigt und durch Unterschrift unter die Grenzniederschrift anerkannt. Danach werden sämtliche Vermessungsschriften dem zuständigen Vermessungs- und Katasteramt zur Prüfung und Übernahme eingereicht.
Nach Übernahme gibt es die (gewünschten)neuen Flurstücksnummern mit den dazugehörigen (amtlichen) Flächen.
Willst Du einen Teil eines Grundstückes kaufen,
mußt Du zwingend zu einem Vermesser laufen,
der das Grundstück wird sauber teilungsvermessen,
Grenz- und Flächenermittlung sowie Verhandlung nicht vergessen.
Nach Übernahme in das Kataster ist die Sache gelaufen.