Bebauungspläne / vorhabenbezogene Bebauungspläne
Sind die um die planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzten Bebauungsplan- grundlagen
Sie dienen dazu:
- die bauliche Nutzung der Grundstücke in der jeweiligen Gemeinde / Stadt vorzubereiten durch rechtsverbindliche Festsetzungen der städtebaulichen Ordnung.
- wie zu 1. aber veranlaßt bzw. durchgeführt durch einen privaten Investor (Erschließungsvertragsregelung)
Braucht eine Kommune einen Bebauungsplan,
ruft sie meist einen Vermesser an,
dessen B-Planrechtsfassung jegliche Zweifel bereinigt
und die geometrische Eindeutigkeit wird von ihm bescheinigt.
Danach ist das förmliche Aufstellungsverfahren dran.